Anfechtung von Testamenten
Gründe für die Anfechtung eines Testaments
Formfehler
Ein Testament kann angefochten werden, wenn es nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Formvorschriften entspricht, wie:
- Fehlen der eigenhändigen Unterschrift
- Fehlende Datierung
- Bei eigenhändigen Testamenten: nicht vollständig handschriftlich verfasst
- Bei öffentlichen Testamenten: Nichtbeachtung der notariellen Vorschriften
Testierfähigkeit
Ein Testament kann angefochten werden, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung nicht testierfähig war, etwa aufgrund von:
- Geistiger Beeinträchtigung (z.B. Demenz)
- Urteilsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen
- Einfluss von Medikamenten oder Substanzen, die das Urteilsvermögen beeinträchtigen
- Minderjährigkeit (unter 18 Jahren)
Unzulässige Beeinflussung
Ein Testament kann angefochten werden, wenn es unter dem Einfluss von Druck, Täuschung oder unzulässiger Beeinflussung entstanden ist:
- Drohungen oder Zwang
- Täuschung über wesentliche Tatsachen
- Ausnutzung einer Abhängigkeitssituation
- Manipulation durch nahestehende Personen
Pflichtteilsverletzung
Ein Testament kann angefochten werden, wenn es die Pflichtteile von gesetzlich geschützten Erben verletzt:
- Nachkommen des Erblassers
- Ehegatte oder eingetragener Partner
- Eltern (nur wenn keine Nachkommen vorhanden sind)
Hinweis: In diesem Fall wird nicht das gesamte Testament für ungültig erklärt, sondern nur soweit angepasst, dass die Pflichtteile gewahrt werden.
Widerrechtlicher oder sittenwidriger Inhalt
Ein Testament kann angefochten werden, wenn es Bestimmungen enthält, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstossen:
- Auflagen, die rechtswidrig sind
- Bedingungen, die gegen die guten Sitten verstossen
- Verfügungen, die in die persönliche Freiheit der Bedachten eingreifen
Widerruf oder neueres Testament
Ein Testament kann angefochten werden, wenn:
- Ein neueres Testament existiert, das frühere Verfügungen ausdrücklich oder stillschweigend widerruft
- Das Testament vom Erblasser selbst widerrufen wurde (z.B. durch Vernichtung)
- Ein Erbvertrag besteht, der mit dem Testament in Widerspruch steht
Unsere Leistungen
Ablauf einer Testamentsanfechtung
Hinweis: Die Testamentsanfechtung muss in der Regel innerhalb eines Jahres erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte vom Testament und dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist daher besonders wichtig.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenFallbeispiele aus unserer Praxis
Anfechtung wegen mangelnder Testierfähigkeit
Ein Mandant wandte sich an uns, nachdem sein Vater ein neues Testament kurz vor seinem Tod verfasst hatte, das von den früheren Verfügungen erheblich abwich und den Mandanten weitgehend enterbte.
Unsere Vorgehensweise:
- Einholung der Krankenakten und medizinischen Unterlagen
- Beauftragung eines medizinischen Sachverständigengutachtens
- Befragung des behandelnden Arztes und der Pflegekräfte
- Nachweis der fortgeschrittenen Demenz zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung
Ergebnis: Das Gericht erklärte das Testament für ungültig, und das frühere Testament kam zur Anwendung.
Verteidigung gegen Anfechtung wegen angeblicher Formfehler
Eine Erbengemeinschaft wurde mit der Anfechtung eines handschriftlichen Testaments konfrontiert, mit der Begründung, es sei nicht vollständig handschriftlich verfasst und die Unterschrift sei gefälscht.
Unsere Vorgehensweise:
- Einholung eines graphologischen Gutachtens
- Sammlung von Vergleichsunterschriften des Erblassers
- Befragung von Zeugen, die den Erblasser bei der Testamentserrichtung gesehen hatten
- Erstellung einer detaillierten Stellungnahme zur Widerlegung der Anfechtungsgründe
Ergebnis: Die Klage wurde abgewiesen, und das Testament behielt seine Gültigkeit.
Kosten und Honorar
Erstberatung
CHF 300
Pauschalbetrag für bis zu 90 Minuten
Transparente Honorarstruktur
Die Kosten für die Bearbeitung einer Testamentsanfechtung richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des Falles. Wir arbeiten in der Regel auf Basis eines Stundensatzes von CHF 300 bis CHF 450.
Bei gerichtlichen Verfahren können zusätzlich Gerichtskosten, Auslagen und Gebühren für Sachverständige anfallen. Wir informieren Sie vorab transparent über alle zu erwartenden Kosten.
Die Übernahme des Mandats kann auch auf Basis einer Honorarvereinbarung erfolgen, die sich am Streitwert oder am Erfolg orientiert. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Die Testamentsanfechtung im Schweizer Erbrecht
Das Testament repräsentiert den letzten Willen eines Erblassers und geniesst im Schweizer Rechtssystem einen besonderen Schutz. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber klare Voraussetzungen für die Gültigkeit letztwilliger Verfügungen definiert und Mechanismen zur Anfechtung von Testamenten geschaffen, die diesen Anforderungen nicht genügen. Die Testamentsanfechtung stellt somit ein wichtiges Rechtsinstrument dar, um die Integrität des Erblasserwillens zu wahren und die Rechte der gesetzlichen Erben zu schützen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Anfechtung eines Testaments finden sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch, das verschiedene Anfechtungsgründe vorsieht. Von besonderer Bedeutung sind hierbei Formfehler, die je nach Art des Testaments unterschiedlich ausgeprägt sein können. Bei eigenhändigen Testamenten muss das Dokument vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Bei öffentlichen Testamenten sind notarielle Vorschriften zu beachten, deren Nichteinhaltung die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung gefährden kann.
Ein weiterer bedeutsamer Anfechtungsgrund ist die fehlende Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung. Eine wirksame letztwillige Verfügung setzt voraus, dass der Erblasser in der Lage war, die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidungen zu erfassen und nach dieser Einsicht zu handeln. Bei Krankheiten wie Demenz, die das Urteilsvermögen beeinträchtigen können, ist eine sorgfältige Prüfung anhand medizinischer Unterlagen und Sachverständigengutachten erforderlich.
Die unzulässige Beeinflussung durch Dritte stellt einen weiteren Anfechtungsgrund dar, dessen Nachweis in der Praxis oft herausfordernd ist. Hier gilt es, Indizien zu sammeln und ein Gesamtbild zu erstellen, das auf eine Manipulation des Erblassers hindeutet. Ähnliche Beweisschwierigkeiten ergeben sich bei der Anfechtung wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung, die ebenfalls eine intensive Beweisführung erfordert.
Für Personen, die ein Testament anfechten möchten, ist die Beachtung der gesetzlichen Fristen von entscheidender Bedeutung. Die Anfechtungsklage muss in der Regel innerhalb eines Jahres erhoben werden, nachdem der Anfechtungsberechtigte vom Testament und dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Diese relativ kurze Frist unterstreicht die Notwendigkeit einer frühzeitigen rechtlichen Beratung, um die eigenen Ansprüche effektiv wahren zu können.
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